Ratgeber bei Unfall mit Fremdverschulden

Aus /8-KnowHow

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Auch unsere /8-er fahren unter dem Risiko, dass ihnen mal jemand schuldhaft in das Auto fährt und der geliebte /8-er schwere Karosserieschäden erleidet. Z.B: Heckschaden, Kofferraum geht nicht mehr zu, Kofferraumboden hat einen Knick, das Seitenteil hinten auf der Beifahrerseite ist eingeknickt. Der Tank hat eine dicke Beule – und evtl. ist auch noch die Karosserie verzogen und die Spurtreue hinüber.

Der bislang stolze Besitzer leidet dann sehr, stellt sich doch die Frage, ob sich eine Reparatur des Schadens noch lohnt, die gegnerische Versicherung die Schadensbehebung auch bezahlt, oder ob es sich im Versicherungs-Latein und einen „wirtschaftlichen Totalschaden“ handelt.

Aus diesem Thread wurde aus den zahlreichen Beiträgen ein Extrakt der Erfahrungen und erfolgreichen Ratschläge der beteiligten Forumskollegen zusammengestellt.

Eines vorweg:
Bei konsequenter Vorgehensweise besteht durchaus Hoffnung, dem heiß geliebten /8-er ein zweites Leben auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu ermöglichen. Wobei die gegnerische Versicherung dann die Kosten des Gutachters, die Instandsetzung und die Anwaltskosten bezahlen muss – unter Umständen auch noch die Nutzungsausfalls-Entschädigung.

Dazu braucht es aber unbedingt:

  • Die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Vertretung Deiner Interessen
  • Bemessung des Wertes des /8-ers vor dem Unfall durch einen Gutachter
  • Eine umfassende Schadensermittlung durch den Gutachter
  • Die Ermittlung des voraussichtlichen Reparaturumfanges und dessen Kosten


Im Einzelnen:

1) Wert- und Schadensermittlung

Erste Pflicht ist es, einen guten, Oldie-erfahrenen Gutachter einzuschalten.
Diesen Gutachter sollte man unbedingt selbst auswählen – und sich nicht von der generischen Versicherung aufoktroyieren lassen. Am besten einen, der auch für Classic-Data Oldtimerbewertungen macht, denn nur solch einer wird den Wert des Autos vor dem Unfall richtig bewerten - und damit auch die maximalen Reparaturkosten realistisch einschätzen können! Das jeweils aktuelle Sonderheft Oldtimer-Preise von Oldtimer-Markt ist dabei schon mal ein guter Anhaltspunkt.
Einschlägige Gutachter findet man z.B. hier: Gutachter

2) Thema Wagenwert und Reparaturgrenzen

Der Geschädigte hat zunächst Anspruch auf die Netto-Reparaturkosten. Wird später eine Rechnung über die Reparatur beim Versicherer eingereicht, muss die Versicherung noch die Mehrwertsteuer ersetzen. Die Grenze, bis zu der die Reparaturkosten erstattet werden, ist der Wiederbeschaffungswert. Übersteigen die Reparaturkosten diesesn Wiederbeschaffungswert, erhält der Geschädigte den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.

Beispiel:

  • Reparaturkosten brutto 12.000€
  • Wiederbeschaffungswert 10.000€
  • Restwert 1.000€
  • Entschädigung ohne nachgewiesene Reparatur: 9.000€


Sonderfall Oldtimer:
Wenn der /8 dann tatsächlich repariert wird, und die vollständige und fachgerechte Reparatur dem Versicherer nachgewiesen wird, muss der Versicherer die Brutto-Reparaturkosten bis zur Höhe von 130% des Wiederbeschaffungswertes ohne Ansatz des Restwertes bezahlen. Im obigen Beispiel also die 12.000€ bzw. bis zu 13.000€. Dies aber nur bei fachgerechter und vollständiger Reparatur im Umfang des Gutachtens, nicht bei einer Teil- oder Notreparatur! Vorsicht: keine Gebrauchtteile verwenden! Die Versicherer beauftragen evtl. einen Sachverständigen mit der Begutachtung des instandgesetzten Autos, und dann wird auf den Wiederbeschaffungswert gekürzt. Im obigen Fall gibt´s dann nur 10.000€!

Wer reparieren will sollte daher in jedem Fall vorher mit dem Anwalt und dem Sachverständigen reden, um dann mit den Reparaturkosten innerhalb der 130% des Wiederbeschaffungswertes zu liegen.

3) Rechtsanwalt einschalten

Damit wir hier juristisch einwandfreie Informationen abgeben, hat unser Forumsmitglied "Miesenkombi" (Robert Bayer) ein paar Tipps zusammengestellt. Robert fährt selbst seit 1992 /8 und war als Rechtsanwalt hauptsächlich im Verkehrsrecht tätig. Er meint dazu:

"Auf Seiten der Versicherer sind hochspezialisierte Sachbearbeiter mit der Schadensregulierung beschäftigt, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als Eure Ansprüche abzuwehren. Um hier eine gewisse "Waffengleichheit" herzustellen, solltet Ihr von Anfang an (nicht erst wenn die Regulierung stockt) einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt beauftragen, der sich mit der Schadensregulierung ebenso gut auskennt wie die Versicherung. Die gesetzliche Verpflichtung der Versicherung, die Anwaltskosten des Geschädigten als Teil des Schadens zu erstatten, beruht übrigens genau auf diesem Gedanken des Ausgleichs (Waffengleichheit).

Geschädigte, die die Regulierung zunächst selbst versuchen, machen oft die Erfahrung, dass auch eigentlich berechtigte Ansprüche dann später nicht mehr durchsetzbar sind, weil die Weichen nicht gleich von Anfang an richtig gestellt wurden."


Zur Anwaltsfindung kann man auch den Gutachter fragen, ob er einen geeigneten kennt. Ein Anruf beim ADAC kann ebenfalls helfen. Es gibt auch Anwaltskammern, die Auskunft geben.

Wenn man eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, kann man auch versuchen, darüber einen Anwalt zu beauftragen.
Bedenke aber: Eigentlich braucht es die eigene Rechtsschutzversicherung nicht, denn es liegt ja Fremdverschulden vor.

Der Glaube, „Ich probier’s erst mal ohne Anwalt, dann spart ja auch die generische Versicherung und wird mir deshalb entgegenkommen“, ist zwar edel aber leider naiv. Versicherungen ticken anders!

Zitat eines Geschädigten:Bei meinem oben geschilderten Unfall wurde der Zeitwert vom Gutachter auf 8.000 Euro festgelegt, die Reparaturkosten haben etwa 9.900 Euro betragen. Die gegnerische Versicherung hat zwar zwei mal versucht, die ermittelten Reparaturkosten zu kürzen, dank des kompetenten Gutachters und des Anwalts konnte jedoch nur ein unbedeutender Betrag vom Gutachten gekürzt werden. Da die gegnerische Versicherung die Reparatur durch ihre Gegengutachten und andere Zweifel mehrfach verzögert hat, konnte mein Anwalt nach erfolgter Reparatur noch eine erhebliche Ausfallsentschädigung durchsetzen.''


Innerhalb dieses umfangreichen Threads untermauern u.a. diese Beiträge das oben Gesagte.

Erfahrung 1

Erfahrung 2

Besten Dank an die Beiträge aller beteiligten Forumskollegen, die diese Zusammenfassung ermöglichte!


Erstellt von: Helmut 230.6 09:31, 6. Mai 2012 (UTC)
Ergänzt von: Thorsten Weiss 10:12, 19. Aug. 2012 (UTC)

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